Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Durchführung des Ersten Rückstellungsgesetzes
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
17.09.1946
Außerkrafttretensdatum
Index
13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen
Text
§ 1.Paragraph eins,
Anläßlich der Rückstellung sind nicht nur die nach dem 27. April 1945 aufgelaufenen, sondern auch die aus früherer Zeit herrührenden Erträgnisse (entstandenen Guthaben) auszufolgen, soweit sie noch im Inland vorhanden sind. Dies gilt auch für Beträge, die nach dem 27. April 1945 an eine öffentliche Kasse abgeführt wurden.
Zuletzt aktualisiert am
20.06.2011
Gesetzesnummer
20000696
Dokumentnummer
NOR40008055