Bundesrecht konsolidiert

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Durchführung des Ersten Rückstellungsgesetzes § 1

Kurztitel

Durchführung des Ersten Rückstellungsgesetzes

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 167/1946

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

17.09.1946

Außerkrafttretensdatum

Index

13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen

Text

Paragraph eins,

Anläßlich der Rückstellung sind nicht nur die nach dem 27. April 1945 aufgelaufenen, sondern auch die aus früherer Zeit herrührenden Erträgnisse (entstandenen Guthaben) auszufolgen, soweit sie noch im Inland vorhanden sind. Dies gilt auch für Beträge, die nach dem 27. April 1945 an eine öffentliche Kasse abgeführt wurden.

Zuletzt aktualisiert am

20.06.2011

Gesetzesnummer

20000696

Dokumentnummer

NOR40008055

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1946/167/P1/NOR40008055

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