Bundesrecht konsolidiert

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Nichtigerklärung von Rechtsgeschäften und sonstigen Rechtshandlungen § 1

Kurztitel

Nichtigerklärung von Rechtsgeschäften und sonstigen Rechtshandlungen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 106/1946

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

31.07.1946

Außerkrafttretensdatum

Index

13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen

Text

Paragraph eins,

Entgeltliche und unentgeltliche Rechtsgeschäfte und sonstige Rechtshandlungen während der deutschen Besetzung Österreichs sind null und nichtig, wenn sie im Zuge seiner durch das Deutsche Reich erfolgten politischen oder wirtschaftlichen Durchdringung vorgenommen worden sind, um natürlichen oder juristischen Personen Vermögenschaften oder Vermögensrechte zu entziehen, die ihnen am 13. März 1938 zugestanden sind.

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2017

Gesetzesnummer

20001639

Dokumentnummer

NOR40024917

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1946/106/P1/NOR40024917

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