Nachdem der am 1. Juni 1937 in Rom durchgeführte Notenwechsel mit Italien, betreffend das Übereinkommen über die Vorzugsbehandlung der österreichischen Einfuhr, welcher also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Bundestages erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Notenwechsel für ratifiziert und verspricht im Namen Österreichs dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Handel und Verkehr, für Finanzen und für Land- und Forstwirtschaft gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel des Bundesstaates Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 27. November 1937.