Nachdem das am 30. Juni 1931 in Berlin unterfertigte Übereinkommen zwischen Österreich und dem Deutschen Reich, betreffend die gegenseitige Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis, welches also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für soziale Verwaltung und für Land- und Forstwirtschaft gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 30. März 1932.