Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Wechselrecht
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 6
Inkrafttretensdatum
01.01.1934
Außerkrafttretensdatum
Index
29/04 Internationales Wechsel- und Scheckrecht
Text
Artikel 6.
Jede Ratifikation oder jeder Beitritt, die nach dem Zeitpunkt erfolgen, in dem das Abkommen nach Artikel 5 in Kraft tritt, wird am neunzigsten Tage nach dem Eingang der Ratifikationsurkunde oder Beitrittserklärung beim Generalsekretär des Völkerbunds wirksam.
Zuletzt aktualisiert am
22.03.2023
Gesetzesnummer
10001810
Dokumentnummer
NOR12024165
Alte Dokumentnummer
N2193228555S