Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Wechselrecht
Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1932,
Vertrag - Multilateral
Artikel 6
01.01.1934
29/04 Internationales Wechsel- und Scheckrecht
Jede Ratifikation oder jeder Beitritt, die nach dem Zeitpunkt erfolgen, in dem das Abkommen nach Artikel 5 in Kraft tritt, wird am neunzigsten Tage nach dem Eingang der Ratifikationsurkunde oder Beitrittserklärung beim Generalsekretär des Völkerbunds wirksam.
22.03.2023
10001810
NOR12024165
N2193228555S