Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Wechselrecht
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 3
Inkrafttretensdatum
01.01.1934
Außerkrafttretensdatum
Index
29/04 Internationales Wechsel- und Scheckrecht
Text
Artikel 3.
Dieses Abkommen soll ratifiziert werden.
Die Ratifikationsurkunden sind vor dem 1. September 1932 bei dem Generalsekretär des Völkerbunds zu hinterlegen; dieser wird ihren Eingang unverzüglich allen Mitgliedern des Völkerbunds und den Nichtmitgliedstaaten mitteilen, die Vertragsteile des Abkommens sind.
Zuletzt aktualisiert am
22.03.2023
Gesetzesnummer
10001810
Dokumentnummer
NOR12024162
Alte Dokumentnummer
N2193228552S