Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Wechselrecht
Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1932,
Vertrag - Multilateral
Artikel 3
01.01.1934
29/04 Internationales Wechsel- und Scheckrecht
Dieses Abkommen soll ratifiziert werden.
Die Ratifikationsurkunden sind vor dem 1. September 1932 bei dem Generalsekretär des Völkerbunds zu hinterlegen; dieser wird ihren Eingang unverzüglich allen Mitgliedern des Völkerbunds und den Nichtmitgliedstaaten mitteilen, die Vertragsteile des Abkommens sind.
22.03.2023
10001810
NOR12024162
N2193228552S