Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Übereinkommen betreffend finanzielle Fragen (Italien)
Typ
Vertrag – Italien
§/Artikel/Anlage
Art. 5
Inkrafttretensdatum
11.05.1932
Außerkrafttretensdatum
Index
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Text
Artikel 5.
Italien verzichtet
auf seinen Anspruch für Kosten der Heimbeförderung von Kriegsgefangenen;
auf seinen Anspruch aus allfälligen Berichtigungen der Abrechnungen für Miete von rollendem Material, die im Artikel 3 des Übereinkommens 9 von Portorose vorgesehen sind;
auf seinen Anspruch für die Ausgabe der Bons der Cassa Beneta auf dem Gebiete des Königreiches Italien während des Krieges.
Zuletzt aktualisiert am
06.12.2013
Gesetzesnummer
10000169
Dokumentnummer
NOR12003118
Alte Dokumentnummer
N1193215234S