Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Übereinkommen betreffend finanzielle Fragen (Italien)
Typ
Vertrag – Italien
§/Artikel/Anlage
Art. 4
Inkrafttretensdatum
11.05.1932
Außerkrafttretensdatum
Index
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Text
Artikel 4.
Österreich verzichtet auf seine Ansprüche
für in den während des Krieges besetzen Gebieten vollführten Investitionsarbeiten von öffentlichem Nutzen;
für Forderungen, die dem ehemaligen Kaisertume Österreich gegen gegenwärtige italienische Staatsangehörige zustehen, die in den Italien angegliederten Gebieten wohnen;
für Güter, Bargeld oder Forderungen, die dem ehemaligen Kaisertume Österreich oder - dies hinsichtlich der österreichischen Quote - der österreichisch-ungarischen Monarchie gehörten, vom Königreich Italien beschlagnahmt wurden oder in sein Eigentum übergegangen und nicht in den gemäß Artikel 208 des Staatsvertrages von Saint-Germain abgetretenen Gütern inbegriffen sind;
für Vorschüsse in der Übergangszeit seitens der Republik Österreich an die italienischen Ressorts in den angegliederten Gebieten durch Behebungen aus dem Erlös der Redlich-Anleihe;
für Vorschüsse an die Religionsfonde;
für Vorschüsse an private Eisenbahngesellschaften, die ihr Netz in den Italien angegliederten Gebieten haben;
für Kosten der Heimbeförderung von Kriegsgefangenen;
für von den Kosularvertretungen im Auslande ausgezahlte Unterhaltsbeiträge.
Zuletzt aktualisiert am
06.12.2013
Gesetzesnummer
10000169
Dokumentnummer
NOR12003117
Alte Dokumentnummer
N1193215233S