Bundesrecht konsolidiert

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Übereinkommen betreffend finanzielle Fragen (Italien) Art. 4

Kurztitel

Übereinkommen betreffend finanzielle Fragen (Italien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 148/1932

Typ

Vertrag – Italien

§/Artikel/Anlage

Art. 4

Inkrafttretensdatum

11.05.1932

Außerkrafttretensdatum

Index

19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien

Text

Artikel 4.

Österreich verzichtet auf seine Ansprüche

  1. Litera a
    für in den während des Krieges besetzen Gebieten vollführten Investitionsarbeiten von öffentlichem Nutzen;
  2. Litera b
    für Forderungen, die dem ehemaligen Kaisertume Österreich gegen gegenwärtige italienische Staatsangehörige zustehen, die in den Italien angegliederten Gebieten wohnen;
  3. Litera c
    für Güter, Bargeld oder Forderungen, die dem ehemaligen Kaisertume Österreich oder - dies hinsichtlich der österreichischen Quote - der österreichisch-ungarischen Monarchie gehörten, vom Königreich Italien beschlagnahmt wurden oder in sein Eigentum übergegangen und nicht in den gemäß Artikel 208 des Staatsvertrages von Saint-Germain abgetretenen Gütern inbegriffen sind;
  4. Litera d
    für Vorschüsse in der Übergangszeit seitens der Republik Österreich an die italienischen Ressorts in den angegliederten Gebieten durch Behebungen aus dem Erlös der Redlich-Anleihe;
  5. Litera e
    für Vorschüsse an die Religionsfonde;
  6. Litera f
    für Vorschüsse an private Eisenbahngesellschaften, die ihr Netz in den Italien angegliederten Gebieten haben;
  7. Litera g
    für Kosten der Heimbeförderung von Kriegsgefangenen;
  8. Litera h
    für von den Kosularvertretungen im Auslande ausgezahlte Unterhaltsbeiträge.

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2013

Gesetzesnummer

10000169

Dokumentnummer

NOR12003117

Alte Dokumentnummer

N1193215233S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1932/148/A4/NOR12003117

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