Bundesrecht konsolidiert

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Internationales Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei Art. 1

Kurztitel

Internationales Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 347/1931

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

23.09.1931

Außerkrafttretensdatum

Index

29/08 Strafrecht

Text

Erster Teil.

Artikel 1.

Die Vertragschließenden Teile erkennen an, daß die im Ersten Teil dieses Abkommens enthaltenen Vorschriften unter den derzeitigen Verhältnissen am besten geeignet sind, zur Verhütung und Bestrafung der Falschmünzereiverbrechen beizutragen.

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2016

Gesetzesnummer

10001793

Dokumentnummer

NOR12023920

Alte Dokumentnummer

N2193128815S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1931/347/A1/NOR12023920

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