Internationales Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei
Bundesgesetzblatt Nr. 347 aus 1931,
Artikel eins
23.09.1931
Die Vertragschließenden Teile erkennen an, daß die im Ersten Teil dieses Abkommens enthaltenen Vorschriften unter den derzeitigen Verhältnissen am besten geeignet sind, zur Verhütung und Bestrafung der Falschmünzereiverbrechen beizutragen.