Kurztitel

Internationales Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 347 aus 1931,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

23.09.1931

Text

Erster Teil.

Artikel 1.

Die Vertragschließenden Teile erkennen an, daß die im Ersten Teil dieses Abkommens enthaltenen Vorschriften unter den derzeitigen Verhältnissen am besten geeignet sind, zur Verhütung und Bestrafung der Falschmünzereiverbrechen beizutragen.