(4)Absatz 4,Die Bestimmungen des § 3, Absatz 2 und 3, sind auf die lastenfreie Abschreibung sinngemäß anzuwenden; auf der Ausfertigung des Rangordnungsbescheides ist zu vermerken, daß das Trennstück lastenfrei abgeschrieben wurde.Die Bestimmungen des Paragraph 3,, Absatz 2 und 3, sind auf die lastenfreie Abschreibung sinngemäß anzuwenden; auf der Ausfertigung des Rangordnungsbescheides ist zu vermerken, daß das Trennstück lastenfrei abgeschrieben wurde.