Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gewerblicher Rechtsschutz - Schutz des Urheberrechts (Deutschland)
Typ
Vertrag – Deutschland
§/Artikel/Anlage
Art. 8
Inkrafttretensdatum
19.09.1930
Außerkrafttretensdatum
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Text
Artikel 8.
(1)Absatz eins,Dieses Übereinkommen soll ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden sollen sobald als möglich in Wien ausgetauscht werden.
(2)Absatz 2,Das Übereinkommen tritt am Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft und bleibt bis zum Ablauf eines Jahres nach Kündigung durch einen der beiden Staaten in Geltung.
(3)Absatz 3,Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten dieses Übereinkommen unterzeichnet.
(4)Absatz 4,So geschehen in doppelter Urschrift in Berlin am 15. Februar 1930.
Zuletzt aktualisiert am
18.02.2014
Gesetzesnummer
10001783
Dokumentnummer
NOR12023854
Alte Dokumentnummer
N2193024707S