Absatz eins,Dieses Übereinkommen soll ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden sollen sobald als möglich in Wien ausgetauscht werden.
Gewerblicher Rechtsschutz - Schutz des Urheberrechts (Deutschland)
Bundesgesetzblatt Nr. 291 aus 1930,
Artikel 8
19.09.1930