Bundesrecht konsolidiert

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Zulassung von Arbeitnehmern, die sich beruflich und sprachlich fortbilden wollen (Frankreich) § 0

Kurztitel

Zulassung von Arbeitnehmern, die sich beruflich und sprachlich fortbilden wollen (Frankreich)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 259/1930

Typ

Vertrag – Frankreich

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

14.08.1930

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

27.05.1930

Index

69/02 Arbeitsrecht

Titel

Vereinbarung zwischen der österreichischen und französischen Regierung über die Zulassung von Arbeitnehmern, die sich beruflich und sprachlich fortbilden wollen.
StF: BGBl. Nr. 259/1930

Sprachen

Deutsch, Französisch

Präambel/Promulgationsklausel

In dem Bestreben, die berufliche und sprachliche Fortbildung österreichischer und französischer Arbeitnehmer zu fördern, haben der österreichische Bundeskanzler und die unterzeichneten Vertreter der französischen Regierung unter dem Vorbehalt der Genehmigung ihrer Regierungen folgende Vereinbarung abgeschlossen:

Ratifikationstext

Die vorstehende Vereinbarung ist sowohl von der österreichischen Bundesregierung als auch von der französischen Regierung genehmigt worden.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2016

Gesetzesnummer

10008089

Dokumentnummer

NOR11008239

Alte Dokumentnummer

N6193010592W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1930/259/P0/NOR11008239

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