Zulassung von Arbeitnehmern, die sich beruflich und sprachlich fortbilden wollen (Frankreich)
Bundesgesetzblatt Nr. 259 aus 1930,
14.08.1930
Vereinbarung zwischen der österreichischen und französischen Regierung über die Zulassung von Arbeitnehmern, die sich beruflich und sprachlich fortbilden wollen.
StF: BGBl. Nr. 259/1930
Die vorstehende Vereinbarung ist sowohl von der österreichischen Bundesregierung als auch von der französischen Regierung genehmigt worden.
In dem Bestreben, die berufliche und sprachliche Fortbildung österreichischer und französischer Arbeitnehmer zu fördern, haben der österreichische Bundeskanzler und die unterzeichneten Vertreter der französischen Regierung unter dem Vorbehalt der Genehmigung ihrer Regierungen folgende Vereinbarung abgeschlossen: