Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zulassung von Arbeitnehmern, die sich beruflich und sprachlich fortbilden wollen (Frankreich)
Typ
Vertrag – Frankreich
§/Artikel/Anlage
Art. 3
Inkrafttretensdatum
14.08.1930
Außerkrafttretensdatum
Index
69/02 Arbeitsrecht
Text
Artikel III. Die Zulassung wird im allgemeinen für die Dauer eines Jahres erteilt. Sie kann im Einzelfalle ausnahmsweise um sechs Monate verlängert werden.Artikel römisch drei. Die Zulassung wird im allgemeinen für die Dauer eines Jahres erteilt. Sie kann im Einzelfalle ausnahmsweise um sechs Monate verlängert werden.
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2016
Gesetzesnummer
10008089
Dokumentnummer
NOR12092650
Alte Dokumentnummer
N6193010331I