Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zulassung von Arbeitnehmern, die sich beruflich und sprachlich fortbilden wollen (Frankreich)
Typ
Vertrag – Frankreich
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
14.08.1930
Außerkrafttretensdatum
Index
69/02 Arbeitsrecht
Text
Artikel II. Es können männliche oder weibliche Arbeitnehmer zugelassen werden. Sie sollen grundsätzlich das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben.Artikel römisch zwei. Es können männliche oder weibliche Arbeitnehmer zugelassen werden. Sie sollen grundsätzlich das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2016
Gesetzesnummer
10008089
Dokumentnummer
NOR12092649
Alte Dokumentnummer
N6193010330I