Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Staatsvertrag von St. Germain (Übereinkommen Belgien)
Typ
Vertrag – Belgien
§/Artikel/Anlage
Art. 4
Inkrafttretensdatum
08.05.1930
Außerkrafttretensdatum
Index
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Text
Artikel 4.
Es besteht Einverständnis, daß die belgische Regierung keine weitere Ablieferung von Wertpapieren in Durchführung des § 10 der Anlage zum Abschnitt IV des X. Teiles des Vertrages von Saint-Germain verlangen wird, da die Verpflichtungen der österreichischen Bundesregierung durch die vorgenommenen Ablieferungen als erfüllt anzusehen sind. Es besteht Einverständnis, daß die belgische Regierung keine weitere Ablieferung von Wertpapieren in Durchführung des Paragraph 10, der Anlage zum Abschnitt römisch vier des römisch zehn. Teiles des Vertrages von Saint-Germain verlangen wird, da die Verpflichtungen der österreichischen Bundesregierung durch die vorgenommenen Ablieferungen als erfüllt anzusehen sind.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2012
Gesetzesnummer
10000143
Dokumentnummer
NOR12002623
Alte Dokumentnummer
N1193014306S