Bundesrecht konsolidiert

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Staatsgrenze Österreich - Italien (Grenzzeichen) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Staatsgrenze Österreich - Italien (Grenzzeichen)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 159/1929 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 150/2006

Typ

Vertrag – Italien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

22.02.1929

Außerkrafttretensdatum

31.08.2006

Unterzeichnungsdatum

22.02.1929

Index

19/02 Staatsgrenzen

Titel

Abkommen für die Instandhaltung der Grenzzeichen an der österreichisch-italienischen Grenze.
StF: BGBl. Nr. 159/1929

Änderung

Sprachen

deutsch, italienisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Majestät der König von Italien haben, in der Absicht, die Instandhaltung der die Grenze zwischen den beiden Ländern bezeichnenden Steine zu regeln, beschlossen, ein entsprechendes Abkommen zu vereinbaren, und haben zu diesem Zwecke zu ihren bevollmächtigten Vertretern ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten) die nach Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes Abkommen geschlossen haben:

Ratifikationstext

Dieses Abkommen ist am 22. Februar 1929 in Kraft getreten.

Gesetzesnummer

10000120

Dokumentnummer

NOR11000120

Alte Dokumentnummer

N1192914896S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1929/159/P0/NOR11000120

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