Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Majestät der König von Italien haben, in der Absicht, die Instandhaltung der die Grenze zwischen den beiden Ländern bezeichnenden Steine zu regeln, beschlossen, ein entsprechendes Abkommen zu vereinbaren, und haben zu diesem Zwecke zu ihren bevollmächtigten Vertretern ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten) die nach Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes Abkommen geschlossen haben: Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten) die nach Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes Abkommen geschlossen haben: