Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika,
entschlossen, soweit es in ihrer Macht liegt, jede Unterbrechung der jetzt glücklicherweise zwischen den beiden Völkern bestehenden friedlichen Beziehungen zu verhindern,
von dem Wunsch erfüllt, ihr Bekenntnis zu der Politik zu erneuern, alle für ein Rechtsverfahren geeigneten Meinungsverschiedenheiten, die etwa zwischen ihnen entstehen sollten, einer unparteiischen Entscheidung zu unterwerfen,
in dem Bestreben, durch ihr Beispiel nicht nur zum Ausdruck zu bringen, daß sie den Krieg als Werkzeug der nationalen Politik in ihren gegenseitigen Beziehungen verurteilen, sondern auch den Eintritt des Zeitpunktes zu beschleunigen, in dem der Abschluß internationaler Übereinkommen zur friedlichen Regelung internationaler Streitfragen für immer die Möglichkeit eines Krieges zwischen irgendwelchen Mächten der Welt beseitigt haben wird,
haben beschlossen, einen neuen Schiedsgerichtsvertrag abzuschließen, der den Anwendungsbereich des zu Washington am 15. Jänner 1909 unterzeichneten und derzeit nicht in Kraft stehenden Schiedsgerichtsvertrages und die aus dem Vertrage sich ergebenden Verpflichtungen erweitert, und haben zu diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten ernannt,
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten)Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten)
die nach Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die folgenden Artikel vereinbart haben: