Bundesrecht konsolidiert

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Regelung der durch die Grenzziehung aufgeworfenen rechtlichen Fragen (Ungarn) Art. 3

Kurztitel

Regelung der durch die Grenzziehung aufgeworfenen rechtlichen Fragen (Ungarn)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 93/1928

Typ

Vertrag – Ungarn

§/Artikel/Anlage

Art. 3

Inkrafttretensdatum

26.03.1928

Außerkrafttretensdatum

Index

19/02 Staatsgrenzen

Text

Artikel römisch drei. Die Hohen Vertragsschließenden Teile genehmigen alle in den Artikeln römisch eins und römisch zwei des gegenwärtigen Übereinkommens aufgezählten Juridischen Protokolle und verpflichten sich, was sie betrifft, den in diesen Protokollen vorgesehenen Verpflichtungen nachzukommen; sie verpflichten sich weiters, unverzüglich die Maßnahmen zur Durchführung des gegenwärtigen Übereinkommens zu treffen.

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2014

Gesetzesnummer

10000104

Dokumentnummer

NOR12002081

Alte Dokumentnummer

N1192813313R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1928/93/A3/NOR12002081

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