Kurztitel

Regelung der durch die Grenzziehung aufgeworfenen rechtlichen Fragen (Ungarn)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 93 aus 1928,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

26.03.1928

Text

Artikel römisch drei. Die Hohen Vertragsschließenden Teile genehmigen alle in den Artikeln römisch eins und römisch zwei des gegenwärtigen Übereinkommens aufgezählten Juridischen Protokolle und verpflichten sich, was sie betrifft, den in diesen Protokollen vorgesehenen Verpflichtungen nachzukommen; sie verpflichten sich weiters, unverzüglich die Maßnahmen zur Durchführung des gegenwärtigen Übereinkommens zu treffen.