Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt den am 24. November 1926 in Wien unterfertigten Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Nachlässen, welcher also lautet: ...
für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Republik Polen, von dem Wunsche geleitet, die Doppelbesteuerung von Nachlässen zu vermeiden, sind übereingekommen, zu diesem Zwecke ein Übereinkommen zu schließen und haben sohin zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
Diese Bevollmächtigten haben, nachdem sie einander ihre Vollmachten mitgeteilt und diese als richtig befunden haben, folgendes vereinbart: