Österreich, Belgien, das Britische Kaiserreich (mit Neuseeland), Bulgarien, Chile, Dänemark, die Freie Stadt Danzig, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, Litauen, Polen, das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, Siam und Uruguay,
von dem Wunsche geleitet, durch eine internationale Verständigung die Ausnutzung der Wasserkräfte zu erleichtern und ihren Nutzertrag zu erhöhen,
nach Annahme der Einladung des Völkerbundes zur Teilnahme an einer nach Genf auf den 15. November 1923 einberufenen Konferenz,
willens, ein allgemeines Übereinkommen zu diesem Zweck abzuschließen,
haben als Hohe Vertragschließende Teile zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgt die Aufzählung der vertragschließenden Teile und der Bevollmächtigten),Anmerkung, es folgt die Aufzählung der vertragschließenden Teile und der Bevollmächtigten),
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten über folgendes übereingekommen sind: