Die österreichische Ratifikationsurkunde wurde beim Generalsekretariat des Völkerbundes mit dem Datum vom 4. Juli 1927 hinterlegt.
Außer Österreich haben Ratifikationsurkunden zu diesem Übereinkommen hinterlegt:
Großbritannien und Nordirland am 14. Juni 1927,
das Deutsche Reich, Belgien, Frankreich (dessen Ratifikationsurkunde eine Erklärung über die Inanspruchnahme der Berechtigung aus Punkt VI des Unterzeichnungsprotokolles enthält), die Niederlande, die Schweiz und Bulgarien am 2. Juli 1927,das Deutsche Reich, Belgien, Frankreich (dessen Ratifikationsurkunde eine Erklärung über die Inanspruchnahme der Berechtigung aus Punkt römisch sechs des Unterzeichnungsprotokolles enthält), die Niederlande, die Schweiz und Bulgarien am 2. Juli 1927,
Spanien am 11. Juli 1927.
Das Übereinkommen tritt somit gemäß seinem Artikel 12 zwischen den genannten Staaten außer Österreich und Spanien am 90. Tag nach dem 2. Juli 1927, das ist am 1. Oktober 1927, zwischen Österreich und den anderen genannten Staaten mit Ausnahme Spaniens am 90. Tag nach dem 4. Juli 1927, das ist am 3. Oktober 1927, zwischen Österreich und Spanien am 90. Tag nach dem 11. Juli 1927, das ist am 10. Oktober 1927, in Kraft.