(3)Absatz 3,Im Moment des Inkrafttretens des gegenwärtigen Vertrages tritt der zu Warschau am 13. November 1923 zwischen Österreich und Polen abgeschlossene Schiedsgerichtsvertrag außer Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten den gegenwärtigen Vertrag unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.
Geschehen zu Wien, den 16. April 1926.