Absatz eins,Der gegenwärtige Vertrag soll ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden werden so bald als möglich in Warschau ausgetauscht werden.
Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Polen
Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1927,
Artikel 21
02.05.1927
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten den gegenwärtigen Vertrag unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.
Geschehen zu Wien, den 16. April 1926.