Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Durchführung der Schulpflicht ihrer in dem anderen Staate wohnenden Bundes-, beziehungsweise Staatsangehörigen (BRD)
Typ
Vertrag – BRD
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.11.1926
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
18.09.1925
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Titel
Staatsvertrag zwischen Österreich und Preußen über die gegenseitige Durchführung der Schulpflicht ihrer in dem anderen Staate wohnenden Bundes-, beziehungsweise Staatsangehörigen
StF:
BGBl. Nr. 349/1926
Präambel/Promulgationsklausel
Nachdem die Regierungen der Republik Österreich und des Freistaates Preußen übereingekommen sind, die Durchführung der Schulpflicht ihrer in dem anderen Staate sich aufhaltenden Staatsangehörigen gleichmäßig zu regeln, haben sie zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
die nach Austausch ihrer für gut und richtig befundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben:
Ratifikationstext
Da der Austausch der Ratifikationsurkunden am 18. Oktober 1926 stattgefunden hat, ist dieser Staatsvertrag gemäß seines § 3 am 1. November 1926 in Kraft getreten.Da der Austausch der Ratifikationsurkunden am 18. Oktober 1926 stattgefunden hat, ist dieser Staatsvertrag gemäß seines Paragraph 3, am 1. November 1926 in Kraft getreten.
Sonstige Textteile
Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt den am 18. September 1925 in Berlin unterfertigten Staatsvertrag zwischen Österreich und Preußen über die gegenseitige Durchführung der Schulpflicht ihrer in dem anderen Staate wohnenden Bundes-, beziehungsweise Staatsangehörigen, welcher also lautet: ...
für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für Unterricht gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, den 6. Juli 1926.
Schlagworte
e-rk3
Bundesangehöriger
Zuletzt aktualisiert am
24.11.2016
Gesetzesnummer
10009188
Dokumentnummer
NOR11009379
Alte Dokumentnummer
N7192616071R