Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Durchführung der Schulpflicht ihrer in dem anderen Staate wohnenden Bundes-, beziehungsweise Staatsangehörigen (BRD) § 0

Kurztitel

Durchführung der Schulpflicht ihrer in dem anderen Staate wohnenden Bundes-, beziehungsweise Staatsangehörigen (BRD)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 349/1926

Typ

Vertrag – BRD

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.1926

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

18.09.1925

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Titel

Staatsvertrag zwischen Österreich und Preußen über die gegenseitige Durchführung der Schulpflicht ihrer in dem anderen Staate wohnenden Bundes-, beziehungsweise Staatsangehörigen
StF: BGBl. Nr. 349/1926

Präambel/Promulgationsklausel

Nachdem die Regierungen der Republik Österreich und des Freistaates Preußen übereingekommen sind, die Durchführung der Schulpflicht ihrer in dem anderen Staate sich aufhaltenden Staatsangehörigen gleichmäßig zu regeln, haben sie zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)

die nach Austausch ihrer für gut und richtig befundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben:

Ratifikationstext

Da der Austausch der Ratifikationsurkunden am 18. Oktober 1926 stattgefunden hat, ist dieser Staatsvertrag gemäß seines Paragraph 3, am 1. November 1926 in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt den am 18. September 1925 in Berlin unterfertigten Staatsvertrag zwischen Österreich und Preußen über die gegenseitige Durchführung der Schulpflicht ihrer in dem anderen Staate wohnenden Bundes-, beziehungsweise Staatsangehörigen, welcher also lautet: ...

für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für Unterricht gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, den 6. Juli 1926.

Schlagworte

e-rk3
Bundesangehöriger

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2016

Gesetzesnummer

10009188

Dokumentnummer

NOR11009379

Alte Dokumentnummer

N7192616071R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1926/349/P0/NOR11009379

Navigation im Suchergebnis