Nachdem das am 22. März 1926 in Rom unterfertigte Zusatzprotokoll zum Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Italien vom 28. April 1923, welches also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Finanzen und für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatsiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 7. Juli 1926.