Nachdem das am 10. Mai 1926 in Wien unterfertigte Zusatzabkommen, betreffend den Verkehr mit Tieren, tierischen Rohstoffen und Produkten, zu dem zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Ungarn am 8. Februar 1922 in Budapest geschlossenen Handelsübereinkommen (Tierseuchenübereinkommen) samt Anlage und Schlußprotokoll, welches also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Land- und Forstwirtschaft und für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 3. August 1926.