Bundesrecht konsolidiert

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Forderungen aus Kriegsschäden und Schuldverhältnissen (USA, Ungarn) Art. 6

Kurztitel

Forderungen aus Kriegsschäden und Schuldverhältnissen (USA, Ungarn)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 22/1926

Typ

Vertrag – USA, Ungarn

§/Artikel/Anlage

Art. 6

Inkrafttretensdatum

12.12.1925

Außerkrafttretensdatum

Index

19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen

Text

Artikel römisch sechs. Dieses Übereinkommen soll in Übereinstimmung mit den verfassungsmäßigen Formen der vertragschließenden Teile ratifiziert werden und am Tage des Austausches der Ratifikationen in Kraft treten.

Urkund dessen haben die vorgenannten Bevollmächtigten das gegenwärtige Übereinkommen unterzeichnet und diesem ihr Siegel beigedruckt.

Geschehen in dreifacher Ausfertigung zu Washington am sechsundzwanzigsten November neunzehnhundertvierundzwanzig.

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2014

Gesetzesnummer

10000090

Dokumentnummer

NOR12002020

Alte Dokumentnummer

N1192615704S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1926/22/A6/NOR12002020

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