Kurztitel

Forderungen aus Kriegsschäden und Schuldverhältnissen (USA, Ungarn)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1926,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 6

Inkrafttretensdatum

12.12.1925

Text

Artikel römisch sechs. Dieses Übereinkommen soll in Übereinstimmung mit den verfassungsmäßigen Formen der vertragschließenden Teile ratifiziert werden und am Tage des Austausches der Ratifikationen in Kraft treten.

Urkund dessen haben die vorgenannten Bevollmächtigten das gegenwärtige Übereinkommen unterzeichnet und diesem ihr Siegel beigedruckt.

Geschehen in dreifacher Ausfertigung zu Washington am sechsundzwanzigsten November neunzehnhundertvierundzwanzig.