Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Staatsvertrag von St. Germain - Übereinkommen über Schiedsverfahren (Italien)
Typ
Vertrag – Italien
§/Artikel/Anlage
Art. 9
Inkrafttretensdatum
16.06.1925
Außerkrafttretensdatum
Index
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Text
Artikel 9.
Die Ansprüche der Beteiligten werden dem Schiedsrichter durch die Italienische Regierung innerhalb der Frist von einem Jahr nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Übereinkommens eingereicht werden.
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2014
Gesetzesnummer
10000081
Dokumentnummer
NOR12001932
Alte Dokumentnummer
N1192513243S