Nachdem der am 12. Juli 1924 in Prag unterzeichnete Zusatzvertrag zu dem am 1. September 1920 abgeschlossenen österreichisch-deutschen Wirtschaftsabkommen, welcher also lautet: ...
mit Ausnahme des als Anlage D beigegebenen Notenwechsels, der nach der Verfassung der Republik Österreich der parlamentarischen Genehmigung nicht bedarf, die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident der Republik Österreich diesen Zusatzvertrag samt den Anlagen A, B, C und D für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich ihn gewissenhaft zu erfüllen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Land- und Forstwirtschaft und für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 27. März 1925.