Der Bundespräsident erklärt das am 6. April 1922 in Rom abgeschlossene Übereinkommen zwischen Österreich, Ungarn, Italien, Polen, Rumänien, dem Königreiche der Serben, Kroaten und Slowenen und der Tschecho-Slowakei, betreffend die Staatsbürgerschaft, welches also lautet: ...
für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich seine gewissenhafte Erfüllung.
Übereinkommen.
Österreich, Ungarn, Italien, Polen, Rumänien, das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen und der Tschecho-Slowakei, von dem Wunsche beseelt, die die Staatsbürgerschaft betreffend Fragen durch ein Übereinkommen zu regeln,
haben zu diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
welche nach Hinterlegung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: