Übereinkommen betreffend die Staatsbürgerschaft
Bundesgesetzblatt Nr. 175 aus 1924,
Vertrag – Multilateral
Paragraph 0
08.03.1924
06.04.1922
49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit
(Übersetzung.)
Übereinkommen zwischen Österreich, Ungarn, Italien, Polen, Rumänien, dem Königreiche der Serben, Kroaten und Slowenen und der Tschecho-Slowakei, betreffend die Staatsbürgerschaft.
StF: BGBl. Nr. 175/1924
BGBl. Nr. 275/1929 (K – Geltungsbereich)
Französisch, Italienisch
*Italien 175/1924 *Polen 275/1929
Der Bundespräsident erklärt das am 6. April 1922 in Rom abgeschlossene Übereinkommen zwischen Österreich, Ungarn, Italien, Polen, Rumänien, dem Königreiche der Serben, Kroaten und Slowenen und der Tschecho-Slowakei, betreffend die Staatsbürgerschaft, welches also lautet: ...
für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich seine gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 12. Oktober 1923.
Die österreichische Ratifikationsurkunde wurde am 8. März 1924, die italienische am 21. Februar 1924 hinterlegt. Das vorstehende Übereinkommen ist daher im Sinne seines Artikels 5, Absatz 4, am 8. März 1924 zwischen Österreich und Italien in Geltung getreten.
Österreich, Ungarn, Italien, Polen, Rumänien, das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen und der Tschecho-Slowakei, von dem Wunsche beseelt, die die Staatsbürgerschaft betreffend Fragen durch ein Übereinkommen zu regeln,
haben zu diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
welche nach Hinterlegung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:
e-rk3
26.06.2024
10005187
NOR11005271
N4192410507G