Kurztitel

Übereinkommen betreffend die Staatsbürgerschaft

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 175 aus 1924,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

08.03.1924

Unterzeichnungsdatum

06.04.1922

Index

49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit

Langtitel

(Übersetzung.)

Übereinkommen zwischen Österreich, Ungarn, Italien, Polen, Rumänien, dem Königreiche der Serben, Kroaten und Slowenen und der Tschecho-Slowakei, betreffend die Staatsbürgerschaft.

StF: BGBl. Nr. 175/1924

Änderung

BGBl. Nr. 275/1929 (K – Geltungsbereich)

Sprachen

Französisch, Italienisch

Vertragsparteien

*Italien 175/1924 *Polen 275/1929

Sonstige Textteile

Der Bundespräsident erklärt das am 6. April 1922 in Rom abgeschlossene Übereinkommen zwischen Österreich, Ungarn, Italien, Polen, Rumänien, dem Königreiche der Serben, Kroaten und Slowenen und der Tschecho-Slowakei, betreffend die Staatsbürgerschaft, welches also lautet: ...

für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich seine gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 12. Oktober 1923.

Ratifikationstext

Die österreichische Ratifikationsurkunde wurde am 8. März 1924, die italienische am 21. Februar 1924 hinterlegt. Das vorstehende Übereinkommen ist daher im Sinne seines Artikels 5, Absatz 4, am 8. März 1924 zwischen Österreich und Italien in Geltung getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Übereinkommen.

Österreich, Ungarn, Italien, Polen, Rumänien, das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen und der Tschecho-Slowakei, von dem Wunsche beseelt, die die Staatsbürgerschaft betreffend Fragen durch ein Übereinkommen zu regeln,

haben zu diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)

welche nach Hinterlegung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2024

Gesetzesnummer

10005187

Dokumentnummer

NOR11005271

alte Dokumentnummer

N4192410507G