Die Republik Österreich und die Tschechoslowakische Republik haben, von dem Wunsche geleitet, die Doppelbesteuerung von Nachlässen zu vermeiden, den nachstehenden Vertrag geschlossen.
Zu diesem Zwecke wurden als Bevollmächtigte ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
Die Bevollmächtigten haben, nachdem sie ihre Vollmachten mitgeteilt und diese als richtig befunden haben, folgendes vereinbart: