Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zwischenstaatliches Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
14.10.1922
Außerkrafttretensdatum
Index
19/05 Menschenrechte
Text
Artikel 2.
Die hohen vertragschließenden Teile kommen überein, alle notwendigen Maßnahmen zwecks Verfolgung und Bestrafung von Personen zu treffen, welche sich mit dem Handel mit Kindern des einen oder des anderen Geschlechtes befassen, wobei diese Übertretung im Sinne des ersten Artikels des Übereinkommens vom 4. Mai 1910 zu verstehen ist.
Schlagworte
Frauenhandel
Zuletzt aktualisiert am
30.09.2025
Gesetzesnummer
10000063
Dokumentnummer
NOR12001464
Alte Dokumentnummer
N1192214289S