wenn das Mitglied, abgesehen von den im § 12 Abs. 1 genannten Fällen, durch einen in seiner Person liegenden Grund dauernd oder doch längere Zeit an der Leistung seiner Dienste verhindert ist;wenn das Mitglied, abgesehen von den im Paragraph 12, Absatz eins, genannten Fällen, durch einen in seiner Person liegenden Grund dauernd oder doch längere Zeit an der Leistung seiner Dienste verhindert ist;