wenn das Mitglied bei Abschluß des Vertrages den Unternehmer über das Bestehen eines anderen Bühnendienstvertrages, der mit dem abgeschlossenen Vertrag unvereinbar und nicht schon gelöst ist, in Irrtum geführt hat;
Schauspielergesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1922, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2010,
Paragraph 38
15.08.1922
31.12.2010
Als ein wichtiger Grund, der den Unternehmer zur vorzeitigen Entlassung berechtigt, ist insbesondere anzusehen: