Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Konsularischer Verkehr zwischen Österreich und der UdSSR
Typ
Vertrag – UdSSR
§/Artikel/Anlage
Art. 15
Inkrafttretensdatum
14.02.1922
Außerkrafttretensdatum
Index
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr
Text
Artikel XV.Artikel römisch fünfzehn.
Bis zum Abschluß eines künftigen Handelsvertrages soll dieses Abkommen die Grundlage der wirtschaftlichen Beziehungen der vertragschließenden Teile bilden und im Geiste gegenseitigen Wohlwollens zur Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen ausgelegt werden.
Zuletzt aktualisiert am
06.09.2012
Gesetzesnummer
10000069
Dokumentnummer
NOR12001571
Alte Dokumentnummer
N1192217052S