Bundesrecht konsolidiert

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Einzelverträge mit Belgien Art. 1

Kurztitel

Einzelverträge mit Belgien

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 244/1921

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

04.12.1920

Außerkrafttretensdatum

Index

19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien

Text

Die königlich belgische Regierung hat gemäß Artikel 241, Absatz 1, des Staatsvertrages von St. Germain mitgeteilt, daß sie

  1. Litera a
    den von der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie mit dem Königreiche Belgien abgeschlossenen Staatsvertrag vom 12. Jänner 1881, R. G. Bl. Nr. 28 von 1881, wegen gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern,
  2. Litera b
    das zwischen Österreich-Ungarn und Belgien abgeschlossene Übereinkommen vom 30. April 1871, R. G. Bl. Nr. 53 von 1871, betreffend die Mitteilung von Totenscheinen der beiderseitigen Staatsangehörigen im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Belgien angewendet wünscht.

Diese Vertragsverhältnisse sind am 4. Dezember 1920 in Kraft getreten.

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2012

Gesetzesnummer

10000057

Dokumentnummer

NOR12001361

Alte Dokumentnummer

N1192115368S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1921/244/A1/NOR12001361

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