den von der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie mit dem Königreiche Belgien abgeschlossenen Staatsvertrag vom 12. Jänner 1881, R. G. Bl. Nr. 28 von 1881, wegen gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern,
Einzelverträge mit Belgien
Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1921,
Artikel eins
04.12.1920
Die königlich belgische Regierung hat gemäß Artikel 241, Absatz 1, des Staatsvertrages von St. Germain mitgeteilt, daß sie
Diese Vertragsverhältnisse sind am 4. Dezember 1920 in Kraft getreten.