Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2026/01/0091

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

Ra 2026/01/0091

Entscheidungsdatum

03.08.2026

Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Staatsbürgerschaft

Rechtssatz

Da die täuschungsbedingte Gewährung und Auszahlung von Sozialleistungen insoweit einen (nach Paragraph 146, StGB tatbestandsmäßigen) Schaden begründet, als die materiellen Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind vergleiche RIS-Justiz RS0133929), stellt ein derartiges Fehlverhalten ein besonders gewichtiges Indiz für eine negative Prognose über das zukünftige Wohlverhalten eines Verleihungswerbers dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026010091.L06

Im RIS seit

27.08.2026

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2026

Dokumentnummer

JWR_2026010091_20260803L05