Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.08.2026

Geschäftszahl

Ra 2026/01/0091

Rechtssatz

Da die täuschungsbedingte Gewährung und Auszahlung von Sozialleistungen insoweit einen (nach Paragraph 146, StGB tatbestandsmäßigen) Schaden begründet, als die materiellen Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind vergleiche RIS-Justiz RS0133929), stellt ein derartiges Fehlverhalten ein besonders gewichtiges Indiz für eine negative Prognose über das zukünftige Wohlverhalten eines Verleihungswerbers dar.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026010091.L06