Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2024/07/0218
Entscheidungsdatum
24.06.2025
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm
EpidemieG 1950 §40 Abs1 lita idF 2022/I/006
EpidemieG 1950 §5 Abs1 idF 2022/I/006
EpidemieG 1950 §5 Abs3 idF 2022/I/006
Rechtssatz
Nach § 40 Abs. 1 lit. a EpiG stellt unter anderem ein Verstoß gegen die Gebote und Verbote des § 5 EpiG - somit insbesondere auch gegen die Verpflichtungen zur Auskunftserteilung nach § 5 Abs. 1 und Abs. 3 EpiG - eine Verwaltungsübertretung dar.Nach Paragraph 40, Absatz eins, Litera a, EpiG stellt unter anderem ein Verstoß gegen die Gebote und Verbote des Paragraph 5, EpiG - somit insbesondere auch gegen die Verpflichtungen zur Auskunftserteilung nach Paragraph 5, Absatz eins und Absatz 3, EpiG - eine Verwaltungsübertretung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024070218.L03
Im RIS seit
17.07.2025
Zuletzt aktualisiert am
22.07.2025
Dokumentnummer
JWR_2024070218_20250624L02