Verwaltungsgerichtshof
24.06.2025
Ra 2024/07/0218
Nach Paragraph 40, Absatz eins, Litera a, EpiG stellt unter anderem ein Verstoß gegen die Gebote und Verbote des Paragraph 5, EpiG - somit insbesondere auch gegen die Verpflichtungen zur Auskunftserteilung nach Paragraph 5, Absatz eins und Absatz 3, EpiG - eine Verwaltungsübertretung dar.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024070218.L03