Ob eine Konsenswidrigkeit vorliegt, ist eine Rechtsfrage, die durch einen Vergleich der vorhandenen Genehmigung mit den tatsächlichen Gegebenheiten zu lösen ist (vgl. - dort im Zusammenhang mit einer Baubewilligung - VwGH 30.1.2007, 2004/05/0205).Ob eine Konsenswidrigkeit vorliegt, ist eine Rechtsfrage, die durch einen Vergleich der vorhandenen Genehmigung mit den tatsächlichen Gegebenheiten zu lösen ist vergleiche - dort im Zusammenhang mit einer Baubewilligung - VwGH 30.1.2007, 2004/05/0205).